Allgemeine Geschäftsbedingungen
PEAA Online-Shop
I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Für alle Lieferungen von Waren, Zubehör und sonstigen Erzeugnissen sowie sämtliche zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Dienst-,Werk- und sonstigen Verträgen gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen können durch den Auftraggeber nicht außer Kraft gesetzt werden und gelten bei Erteilung eines Auftrages als akzeptiert. Die AGB des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach Eingang nicht noch einmal widersprochen haben. Das bedeutet, dass im Falle von Kollisionen zwischen unseren AGB und den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers ausschließlich unsere AGB gelten. Aus diesem Grund werden auch solche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers enthaltenen zusätzlichen bzw. ergänzenden Regelungen nicht Vertragsinhalt, die in diesen AGB fehlen.
3. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §14, 310 Abs. 1 BGB. Verbraucher kommen als Vertragspartner nicht in Betracht. Wir sind jederzeit dazu berechtigt, Nachweise eines Kunden für dessen Unternehmereigenschaft zu verlangen.
4. Bestellungen in unserem Online Shop sind nur über ein eigenes Nutzerkonto möglich, womit der Kunde in unserem Handelssystem registriert ist. Teilnahmeberechtigt sind nur Unternehmer.
Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten sind eigenverantwortlich einzutragen.
Das vom Kunden gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
5. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
6. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Angebot binnen dieser Frist anzunehmen. Die Annahme erfolgt per Telefax, per Briefpost oder per E-Mail.
7. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Vor und im Zusammenhang mit der Auftragsbestätigung gemachte Angaben über technische Daten sowie dem Kunden überlassene Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Prospekte sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
8. Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Dasselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen.
9. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche uns bekannte Interessen des Kunden hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.
10. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums- Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor. Kommt der Auftrag nicht zustande, sind Unterlagen etc. gem. Satz 1 auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1-3 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch Dritten zugänglich gemacht werden, die wir zur Erbringung unserer Lieferungen oder Leistungen unterbeauftragen.
II. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Unsere Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage sowie ohne Schutzvorrichtung ab Werk.
2. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung sowie Versand, welche gesondert berechnet werden.
3. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung abzugsfrei eingehend bei uns zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5. Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für die aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
6. Das Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten.
7. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
8. Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns ein Wechsel- oder Scheckprotest, eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Außerdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen.
9. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen durch den Kunden ist nur mit dessen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Vollkaufleuten werden das diesen zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB und/oder das diesen zustehende Zurückbehaltungsrecht, auch kaufmännische Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.
III. Lieferungen und Lieferzeit
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine Weisungen gibt. Der Transport nebst Versicherung geht auf Kosten des Kunden.Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf den Kunden über.
2. Die genanntenLiefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" bestätigt worden. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Auch bei verbindlichen Fristsetzungen hat im Falle unseres Verzugs der Kunde eine mindestens 1-monatige Nachfrist zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung, einschließlich der technischen Ausführung des Liefergegenstandes, Übereinstimmung erzielt ist. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung eine nicht nur unwesentliche Änderung und wird dieses Verlangen von uns akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der letzten Änderung durch uns.
4. Teillieferungen sind zulässig, Bei Kundensonderartikeln sind Abweichungen von der Bestellmenge +/- 10% bei Auslieferung möglich.
5. Für die Einhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten; erfolgt diese ohne unser Verschulden nicht, verlängern sich vereinbarte Fristen um die durch unrichtige und nicht rechtzeitige Selbstbelieferung verlorene Zeitspanne. Gleiches gilt insbesondere für Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verkehrssperren, Aus- und Einfuhrverbote, Streik und Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade und Fälle höherer Gewalt.
6. Überlassen wir dem Kunden Software im Wege des Downloads, so stellen wir diesen auf unseren Webseiten oder den Webseiten unserer Partner zum Download bereit. Alternativ können wir die Vertragssoftware im Wege des E-MailVersands oder auf einem Datenträger vornehmen.
7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesonders bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Nach der Zurücknahme sind wir zur Verwertung des Kaufgegenstandes befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach $771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß einer Klage gemäß $771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstehenden Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderungen (einschließlich MWSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt dies nicht. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seien Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung des Kaufgegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegeständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wir für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes (einschließlich MWSt) zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßg Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstnaden Allein- oder Miteigentum für uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
V. Mängelhaftung, Verjährung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Sofern unsere Angebotsunterlagen nicht ausdrücklich Verbindlichkeit erklären, gelten für alle technischen Daten, Werkstoffangaben usw. branchenübliche Näherungswerte. Nehmen wir an der Produktionsweise oder am Produkt Abänderungen vor, die auf die Einhaltung der branchenüblichen Näherungswerte keinen Einfluss haben, werden wir den Kunden nur dann benachrichtigen, wenn eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.
3. Die im Shop enthaltenen Produktangaben sind vom Kunden vor der Übernahme auf die Eignung für die geplante Anwendung zu überprüfen. Der Kunde hat sich über die Verwendungsmöglichkeiten des Produkts zu informieren.
4. Wir sind nicht verpflichtet, Angaben und/oder Vorgaben des Kunden auf Richtigkeit bzw. rechtliche Konformität, insbesondere Schutzrechtsverletzungen zu prüfen. Dies ist allein Verantwortung des Kunden.
5. Zusicherungen oder Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, sofern sie über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.